Psychotherapeutische Sprechstunde-
erste Klärung

Zunächst besteht in bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden (zu je 50 Minuten oder bis zu sechs Sprechstunden zu je 25 Minuten) die Möglichkeit der ersten diagnostischen Einschätzung, der Klärung der Diagnose und des Psychotherapiebedarfs (in der ambulanten Therapie sind dies Akuttherapie, Kurz-oder Langzeittherapie). Sie erhalten von mir auch eine Einschätzung, ggf. Einleitung, wann und welche stationäre Therapie erforderlich ist (z.B. Krankenhausbehandlung, Rehabilitationsbehandlung).

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