Therapieantrag

Anschließend unterstütze ich Sie bei der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger, dabei sind der maximale Behandlungsumfang sowie der Umfang der einzelnen Bewilligungsabschnitte gesetzlich geregelt. Die bewilligten Kontingente müssen nicht aufgebraucht werden, eine Beendigung der Therapie ist jederzeit – bei Erreichen der Therapieziele oder aus anderen Gründen - ohne Nachteile für Sie möglich. Sollte eine Therapie von Seiten des Patienten abgebrochen werden, ist es jedoch sinnvoll, noch ein Abschlussgespräch durchzuführen (zum guten Auseinandergehen).

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