Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist bei entsprechender Indikation eine antrags-und genehmigungspflichtige (Akuttherapie nur anzeigepflichtig) Kassenleistung. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgt die Genehmigung der Therapie in unterschiedlichen Kontingenten- Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden, Langzeittherapie als Einzeltherapie bis zu 100 Stunden, in der Gruppentherapie bis zu 80 Stunden. Diese müssen jedoch nicht aufgebraucht werden, in der Regel legen Sie und ich das Therapieende gemeinsam fest.

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