Schweigepflicht

Damit Sie sich anvertrauen zu können, ist es bei Ihrer Behandlung besonders wichtig, die Schweigepflicht zu gewährleisten- all Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen strengstem Datenschutz. Die Schweigepflicht besteht gegenüber allen dritten Personen, seien es Familienangehörigen, Ärzte, Institutionen etc. Dies bedeutet, dass kein Arztbrief, Gutachten o.ä. ohne Ihre Zustimmung die Praxis verlässt, hierfür bitte ich ggf. um eine Entbindung von der Schweigepflicht. Falls ein Psychotherapieantrag an die Krankenkasse gestellt wird, werden Ihre Diagnosen übermittelt, falls ein Langzeitantrag auf Psychotherapie gestellt wird, erstelle ich ein anonymisiertes Gutachten. Briefe an Hausärzte oder überweisende Kollegen sind bewusst kurz und formal gehalten. Ich bitte Sie, über andere Mitglieder der Gruppentherapie und/oder Wartezimmerkontakte Stillschweigen zu bewahren.

Abschnittstrenner